Häufig gestellte Fragen
Genau um diese Frage beantworten zu können, bitten wir Sie uns Ihre Fallunterlagen zu schicken. Im Gegensatz zu anderen Anwälten ermitteln wir die konkreten Erfolgsaussichten schnell, präzise und kostenlos.
Als Betroffener haben Sie grundsätzlich ein Schweigerecht. Sie müssen keine Angaben zur Sache machen. Sofern die Angaben zu Ihrer Person richtig und vollständig sind, müssen Sie nicht reagieren. Der Anhörungsbogen ist aber der beste Zeitpunkt um Ihren Fall zu überprüfen. In diesem Stadium gibt es die besten Verteidigungsmöglichkeiten.
Auf keinen Fall! Erfahrungsgemäß wird die Behörde versuchen Ihre Einlassung oder ihren Anruf gegen Sie zu verwenden. Lassen Sie uns Ihren Fall zunächst prüfen.
Im Gegensatz zur Anhörung müssen Sie auf den Bußgeldbescheid reagieren, da er sonst rechtskräftig wird. Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung muss Einspruch eingelegt werden. Da wir sehr schnell arbeiten, können Sie uns ihren Bescheid auch noch am Ende der Frist übermitteln.
Sie sollten keinesfalls falsche Angaben zum Fahrer machen. Zum einen wird Ihnen das nicht weiterhelfen, da immer ein Fotoabgleich durchgeführt wird, zum anderen würden Sie sich strafbar machen.